Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Surma Service GmbH, Hans-Böckler-Str. 52, 59348 Lüdinghausen (nachfolgend „Surma Service“ oder „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Für wiederkehrende Leistungen (Managed Services, Wartungsverträge etc.) wird ein gesonderter Servicevertrag abgeschlossen, der diese AGB als Grundlage hat. Projektaufträge werden durch ein unterzeichnetes Angebot oder einen Projektauftrag verbindlich.
Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 3
Leistungserbringung
Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Servicevertrag. Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Ausführungszeit
Leistungszeiträume und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen oder ähnliche Ereignisse, die uns die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistungserbringung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben.
Subunternehmer
Wir sind berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung unserer Leistungspflichten einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
Verfügbarkeit bei Managed Services
Bei Managed-Service-Verträgen gelten die im jeweiligen Service Level Agreement (SLA) vereinbarten Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten. Ohne gesondertes SLA gelten Reaktionszeiten von 4 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–18 Uhr).
§ 4
Vergütung und Zahlung
Die Vergütung für unsere Leistungen ergibt sich aus den im Angebot bzw. Servicevertrag genannten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Preisanpassungen
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Managed Services) sind wir berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals anzupassen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Zugang zu betroffenen IT-Systemen und Infrastrukturen
- Benennung eines kompetenten Ansprechpartners
- Aktuelle und vollständige Dokumentation vorhandener Systeme
- Rechtzeitige Freigabe von Arbeitsergebnissen und Teilleistungen
Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Mehraufwände, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, werden nach Aufwand vergütet.
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme selbst verantwortlich, sofern nicht explizit eine Backup-Leistung von uns vereinbart wurde.
§ 6
Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle von uns erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Dokumentationen und Software-Entwicklungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, dauerhaftes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Für eingesetzte Drittsoftware gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Wir sind nicht verantwortlich für Änderungen der Lizenzbedingungen durch Dritte.
Der Auftraggeber räumt uns für die Dauer des Auftrags das Recht ein, seine Systeme und Daten in dem Umfang zu nutzen, der zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
§ 7
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei auch nach Vertragsbeendigung vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeiten, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers und den gesetzlichen Anforderungen.
Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass wir ihn – sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird – als Referenzkunden nennen dürfen (Firmenname und Branche).
§ 8
Haftung und Gewährleistung
Haftungsumfang
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der jährlichen Vergütung des betreffenden Vertrags begrenzt, maximal jedoch auf EUR 100.000.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Gewährleistung
Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Erbringung prüft und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich rügt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Kommt es zu einem Mangel, sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.
§ 9
Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (Managed Services, Wartungsverträge) werden für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns besteht insbesondere, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Höhe von mehr als einer Monatsgebühr länger als 30 Tage in Verzug ist und einer schriftlichen Mahnung unter Androhung der Kündigung nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommt.
Projektaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber berechtigt uns zur Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen sowie zur Geltendmachung von Aufwänden, die durch die vorzeitige Beendigung entstanden sind.
§ 10
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Lüdinghausen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: info@surma-service.de